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Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung.

Immer wieder stellen Strom-Kunden sich die Frage, was denn passiert, wenn der Stromanbieter seine Preise erhöht. Kann man kündigen, wie schnell geht das, kostet es etwas?

Grundsätzlich gilt. Sollte Ihr Stromanbieter eine Strompreiserhöhung ankündigen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht auf Sonderkündigung ist gesetzlich verbrieft. Zudem muss der Stromanbieter im Ankündigungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Mit einem schnellen Anbietervergleich sehen Sie auch, was Sie sparen können. Wir tendieren allerdings zu Anbietern, die eine monatliche Zahlungsweise bevorzugen. Bei Anbietern, wo Sie als Kunde im voraus bezahlen und die Anbieter relativ unbekannt sind, besteht immer eine - wenn auch geringe - Gefahr, dass es den Anbieter in einigen Monaten nicht mehr gibt.

Hier starten Sie Ihren Strom Preis Vergleich:

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Die Frist für die Sonderkündigung ist im Normalfall vier Wochen nach Bekanntwerden der Strompreiserhöhung. Nähere und weitere Angaben ersehen Sie aus Ihrem Stromvertrag.